Urlaubsvertretung, Ersatz- und Verhinderungspflege
Wir übernehmen die Pflege auch während Urlaub, Krankheit oder kurzfristiger Verhinderung von pflegenden Angehörigen.
Der Pflegedienst Lillibrit übernimmt Pflegeleistungen auch kurzfristig, z.B. im Rahmen der Urlaubsvertretung oder wenn pflegende Angehörige krankheitsbedingt vorübergehend nicht in der Lage sind zu pflegen. Grundsätzlich kann jeder pflegende Angehörige Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Pflegeversicherungen übernehmen die Kosten für Ersatzpflege bzw. Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI für sechs Wochen im Jahr.

Bevor Urlaubsvertretung, Ersatz- oder Verhinderungspflege beantragt werden kann muss die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang gepflegt worden sein.
Der Höchstbetrag, den die Pflegekassen für nachgewiesenen Aufwendungen für Verhinderungspflege in einem Kalenderjahr bezahlen, liegt unabhängig von der Pflegestufe grundsätzlich bei 1.612 €. Durch die Kombination der Ersatzpflege bei Verhinderung mit noch vorhandenen Budgets der Kurzzeitpflege kann dieser Betrag auf 2.418 € angehoben werden.
Während den 42 Tagen Verhinderungspflege wird zudem das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
Lassen Sie sich von uns kostenlos und umfangreich beraten. Unsere Expertin klärt mit Ihnen alle offenen Fragen und übernimmt die Antragstellung bei den Pflegekassen.
Urlaubsvertretung, Ersatz- und Verhinderungspflege
Durch die für 2017 geplante Reform der Pflegeversicherung ergeben sich vielfältige Änderungen. Lassen Sie sich schon jetzt von unserer Expertin beraten.
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Die Beratung ist selbstverständlich kostenlos. Gerne könne Sie sich für einen ersten Eindruck auch direkt im Begegnungszentrum des Pflegfedienst Lillibritt in Fürstenfeldbruck beraten lassen.
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