Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen – § 45b SGB XI
- Benötigen Sie als pflegender Angehöriger Entlastung und Hilfe?
- Möchten Sie, dass Ihr pflegebedürftiger Angehöriger individuelle Betreuung und Förderung bekommt?
- Oder wird Hilfe bei haushaltnahen Tätigkeiten im Umfeld des Pflegebedürftigen benötigt?
- Oder brauchen Sie als Betroffener Gesellschaft und Betreuung?
Wir bieten diese Entlastungsleistungen an. Diese können wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen allen pflegebedürftigen Personen ab dem Pflegerad 1 zu.
Die Erstattung zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen erfolgt dabei ausschließlich zweckgebunden in den Bereichen Anleitung, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung. Bei dem Vorliegen des Pflegegrades 1 kann der Betrag auch für körperbezogenen Pflegemaßnahmen genutzt werden.
Der monatliche Erstattungsbetrag ist 125,00 €. Dieser Betrag kann „angespart“ werden. Dies bedeutet, dass jährlich ggf. ein Betrag von 1500,00 € zur Verfügung steht.
Dieser Betrag verfällt normalerweise zum 30.6. des Folgejahres.
Offene Fragen beantworten wir Ihnen gerne
Die Beratung ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos. Gerne könne Sie sich auch vor Ort einen ersten Eindruck von uns machen. Wir feuen uns auf Ihren Besuch im im Begegnungszentrum des Pflegfedienst Lillibritt in Fürstenfeldbruck.