LEISTUNGEN

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Entlastung für pflegende Angehörige in Fürstenfeldbruck und Umgebung

Der Pflegedienst Lillibrit unterstützt Sie mit individuellen Betreuungs- und Alltagsleistungen – flexibel, zuverlässig und direkt mit der Pflegekasse abrechenbar.

LEISTUNGEN

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Entlastung für pflegende Angehörige in Fürstenfeldbruck und Umgebung

Der Pflegedienst Lillibrit unterstützt Sie mit individuellen Betreuungs- und Alltagsleistungen – flexibel, zuverlässig und direkt mit der Pflegekasse abrechenbar.

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag Großes. Damit im Alltag mehr Entlastung möglich wird, stehen pflegebedürftigen Menschen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI zur Verfügung. Der Pflegedienst Lillibrit unterstützt Sie dabei zuverlässig im Alltag – individuell, flexibel und direkt bei Ihnen zu Hause.

Für wen sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen geeignet?

Unsere Entlastungsleistungen eignen sich besonders, wenn:

pflegende Angehörige Unterstützung und Entlastung benötigen
pflegebedürftige Menschen mehr Betreuung und Gesellschaft wünschen
Begleitung zu Terminen oder Aktivitäten erforderlich ist
mehr Sicherheit und Struktur im Alltag geschaffen werden soll

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Der sogenannte Entlastungsbetrag steht allen pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1 zu. Monatlich können dafür bis zu 125 € genutzt werden.
Nicht verbrauchte Beträge können angespart werden, sodass im Laufe eines Jahres bis zu 1.500 € zur Verfügung stehen können. Das angesparte Budget verfällt in der Regel erst zum 30.06. des Folgejahres.

 

Welche Leistungen können über den Entlastungsbetrag genutzt werden?

Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen dürfen zweckgebunden eingesetzt werden – insbesondere für Betreuung, Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Unterstützung.

Der Pflegedienst Lillibrit unterstützt Sie unter anderem bei:

  • Freizeitbetreuung und Gesellschaft
  • Spaziergängen und Mobilisierung
  • Begleitung zu Arztterminen
  • Gymnastik und Aktivierung
  • Spielen und Gedächtnistraining
  • Biografiearbeit und Gesprächen
  • Einkäufen und Besorgungen
  • Haushalt und Wäsche
  • gemeinsamem Kochen
  • Unterstützung bei der Tierversorgung

Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag zusätzlich auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen genutzt werden.

PERSÖNLICHE BERATUNG ZUR ENTLASTUNGSLEISTUNG

Sie möchten wissen, welche Leistungen für Ihre Situation möglich sind oder wie die Abrechnung mit der Pflegekasse funktioniert? Wir beraten Sie gerne persönlich und helfen Ihnen dabei, die passenden Unterstützungsangebote für Ihren Alltag zu finden.