Beratung und Information
Krankheit und Pflegebedürftigkeit trifft Sie meist plötzlich und unerwartet. Viele Probleme und Fragen beherrschen Ihren Alltag. Wir als Pflegedienst stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Es gibt unser Angebot einer Schulung nach §45 SGB XI in der häuslichen Umgebung zu bekommen. Hier werden Sie von Experten zu den individuellen Sorgen und Problemen in Ihrer persönlichen Thematik geschult. Hier bekommen Sie zum Beispiel Transfertechniken, Lagerungsarten und Umgang mit den unterschiedlichen Hilfsmitteln gelehrt.
Im Rahmen der Beratungsbesuche SGB XI §37 (3) erhalten Sie von uns umfangreiche Informationen, welche Leistungen und Hilfen von der Pflegekasse gibt.
Die Kosten werden von der zuständigen Kasse erstattet.
Gerne begleiten wir Sie professionell bei der Vorbereitung und Durchführung der Einstufung in den Pflegegrad. Hierzu erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Downloads
1. Finanzielle Unterstützung und Leistungen
für die ambulante Pflege
2. Unterstützung der Pflege im Heim
3. Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegraden
Tabellarische Darstellung
4. Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst
Ihr Angehöriger ist pflegebedürftig. Hier erhalten Sie die notwendigen Informationen, die bei der Begutachtung bewertet werden.
5. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – das Wichtigste
Antworten zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen finden Sie hier.
6. Antrag für das Landespflegegeld in Bayern
Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern an pflegebedürftige Menschen ab mindestens Pflegegrad 2. Die pflegebedürftige Person muss ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Für weitere Fragen können Sie sich direkt beim Bayerischen Landesamt für Pflege erkundigen.
7. Ambulant betreute Wohngruppen
Diese Wohngruppen bieten eine Alternative zur Unterbringung in einem Heim an.
8. Pflegehilfsmittel
Es gibt Unterstützung im Bereich der Pflegehilfsmittel
• technischen Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem, sowie
• Verbrauchsprodukten, wie zum Beispiel Einmalhandschuhen oder Betteinlagen.
9. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen.
10. Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen