Bezeichnung Kategorie Preis
Vergütung Grundpflege je angefangene 5 Minuten Grundpflege 3,58
Stundensatz Grundpflege Grundpflege 42,96
Stundensatz Hauswirtschaft Grundpflege 20,64
Stundensatz Häusliche Betreuung Grundpflege 30,84
Komplexgebühr (abrechenbar bei Erbringung von mind. 4 Leistungsinhalten von 101-107) Grundpflege 17,78
Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes Hilfe beim An-/Ablegen von Körperersatzstücken Grundpflege 2,54
Hilfe beim An-/oder Auskleiden Grundpflege 2,54
Teilwaschen Grundpflege 5,08
Mund- und Zahnpflege oder Zahnprothesenpflege Grundpflege 2,54
Rasieren Grundpflege 2,54
Kämmen Grundpflege 2,54
Hautpflege Grundpflege 2,54
Haar- und/oder Nagelpflege Grundpflege 2,54
Zuschlag zu LK 100-107 bzw. 103 Grundpflege 7,62
Ganzkörperwäsche als alleinige Leistung Grundpflege 12,70
Lagern/Mobilisierung Grundpflege 5,08
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Grundpflege 12,70
Verabreichung von Sondennahrung Grundpflege 4,06
Hilfe bei der Darm-/Blasenentleerung Unterstützung bei physiologischen Ausscheidungen Grundpflege 3,56
Stomaversorgung Grundpflege 2,54
Begleitung bei Aktivitäten Grundpflege 30,48
1. Pflege der Wäsche 2. Einräumen der Wäsche Grundpflege 2,54
Anfahrtspauschale 8.00-19.59 Uhr 50 % Tag SGB XI und SBG V (§ 5Abs. 2 Satz 1) Grundpflege 2,10
Vergütung Häusliche Betreuung je angefangene 5 Minuten Häusliche Betreuung 2,57
Vergütung Hauswirtschaft je angefangene 5 Minuten hauswirtschaftliche Versorgung 1,72
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (Treppensteigen, An- und Auskleiden) hauswirtschaftliche Versorgung 3,56
Beheizen der Wohnung hauswirtschaftliche Versorgung 4,57
Kleine hauswirtschaftliche Versorgung hauswirtschaftliche Versorgung 2,54
Große hauswirtschaftliche Versorgung hauswirtschaftliche Versorgung 1,72
Waschen der Wäsche und der Kleidung hauswirtschaftliche Versorgung 15,24
Einkaufen hauswirtschaftliche Versorgung 7,62
Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen hauswirtschaftliche Versorgung 13,72
Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen hauswirtschaftliche Versorgung 4,57
Pauschale 4,20
reduzierte Pauschale bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen für SGB V und SGB XI 2,10
reduzierte Pauschale bei Leistungserbringung für mehrere Personen in einem Haushalt bzw. betreutem Wohnen 1,05
erhöhte Pauschale zu ungünstigen Zeiten 6,04
reduzierte Pauschale bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen für SGB V und SGB XI zu ungünstigen Zeiten 3,02
reduzierte Pauschale bei Leistungserbringung für mehrere Personen in einem Haushalt bzw. betreutem Wohnen zu ungünstigen Zeiten 1,51
Erstbesuch 30,48
Änderung der Pflegeplanung 10,16
Anfahrtspauschale 8.00-19.59 Uhr 100 % Tag SGB XI § 5 Abs. 1 4,20
Anfahrtspauschale 8.00-19.59 Uhr 25 % Tag SGB XI und SBG V mehrere Patienten (§ 5 Abs. 2 Satz 2) 1,05
Anfahrtspauschale 20.00-7.59 Uhr 100 % Nacht § 5 Abs. 1 6,04
Anfahrtspauschale 20.00-7.59 Uhr 50 % Nacht SGB XI und SGB V (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 3,02
Anfahrtspauschale 20.00-7.59 Uhr 25 % Nacht SGB XI und SGB V mehrere Patienten (§ 5 Abs. 2 Satz 2) 1,51
Anfahrtspauschale 8.00-19.59 Uhr 50 % Tag SGB XI (§ 5 Abs. 1) mehrere Patienten 2,10
Anfahrtspauschale 20.00-7.59 Uhr 50 % Nacht § 5 Abs. 2 mehrere Patienten 3,02